Standard-Informationsblatt für Pauschalreiseverträge
(Formblatt gemäß Anlage 11 zu Art. 250 § 2 EGBGB)
Bei der Ihnen angebotenen Zusammenstellung von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Rolle der beteiligten Unternehmen
Die REISEOPTIMO GmbH, Leer, handelt ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen. Der Reisevertrag über die angebotene Reise kommt ausschließlich zwischen dem Reisenden und der tours'n trends GmbH, Emden, als Reiseveranstalter zustande. Die REISEOPTIMO GmbH ist nicht Reiseveranstalter und nicht verantwortlich für die Erbringung der Reiseleistungen. Die einzelnen Bestandteile der Reise (z. B. Unterkunft, Transport, Eventleistungen, Zusatzleistungen) werden von der Handballsociety GmbH, Harrislee als Leistungsträger erbracht.
Die tours'n trends GmbH ist als Reiseveranstalter für die vertragliche Durchführung, die Sicherungsscheine, die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Haftung gemäß §§ 651a ff. BGB verantwortlich — einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, sofern die Beförderung inbegriffen ist, Ihre Rückbeförderung. Die REISEOPTIMO GmbH vermittelt die Reise im Namen und auf Rechnung der tours'n trends GmbH und stellt dem Reisenden die AGB, den Sicherungsschein sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen des Reiseveranstalters zur Verfügung.
Wesentliche Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Vertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle.
- Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen gegen Mehrkosten auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und keinesfalls später als 20 Tage vor Reisebeginn. Übersteigt die Erhöhung 8 %, kann der Reisende zurücktreten.
- Bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen können die Reisenden ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung.
- Die Reisenden können jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr zurücktreten.
- Können wesentliche Bestandteile nicht wie vereinbart erbracht werden, sind angemessene Vorkehrungen anzubieten. Reisende können eine Preisminderung und/oder Schadenersatz verlangen.
- Den Reisenden ist bei Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet und, sofern die Beförderung inbegriffen ist, die Rückbeförderung sichergestellt.
⚠ PLATZHALTER: Insolvenzabsicherer sowie Verweis auf die Richtlinie (EU) 2015/2302 (umgesetzt im deutschen Recht) durch ReiseOptimo einsetzen.
Kein Widerrufsrecht — stattdessen Rücktrittsrecht
Pauschalreisen sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Fernabsatz-Widerrufsrecht ausgenommen. Stattdessen können Sie vor Reisebeginn zurücktreten; es gelten Stornopauschalen gemäß Staffel in unseren Reisebedingungen.
Pass-, Visa- & Gesundheitsbestimmungen
Für Reisende mit deutscher, EU- oder Schweizer Staatsangehörigkeit gilt für die Einreise in das Vereinigte Königreich:
- Ein gültiger Reisepass ist erforderlich (der Personalausweis genügt nicht mehr).
- Ab dem 25.02.2026 ist eine ETA (Electronic Travel Authorisation, ca. £20) verpflichtend und individuell vor der Reise zu beantragen (UK-ETA-App / gov.uk).
- Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit informieren sich rechtzeitig über die für sie geltenden Bestimmungen.